„Sonstige Beschäftigte“ in den Entgeltordnungen des öffentlichen Dienstes
*** SommerCamp Online-Training ***
Sonstige Beschäftigte sind in den Entgeltordnungen des öffentlichen Dienstes eine Alternative zu geforderten Ausbildungsabschlüssen.
Aber wann sind die Voraussetzungen erfüllt?
Das Bundesarbeitsgericht macht immer wieder klar, dass die Ausübung von Tätigkeiten auf einem eng begrenzten Teilgebiet einer Ausbildung nicht ausreichen.
Im Training wird die Bedeutung von Berufserfahrung, von Seminaren und bestätigenden Äußerungen von Vorgesetzten näher behandelt.