Eingruppierung von Beschäftigten mit körperlich bzw. handwerklich geprägter Tätigkeit (ehemalige „Arbeiterinnen“ bzw. „Arbeiter“)
*** Präsenz-Seminar ***
Mittlerweile haben sowohl der Bund als auch die Länder und Kommunen in ihren Entgeltordnungen tiefgreifende strukturelle Änderungen der Eingruppierung von Beschäftigten mit körperlich bzw. handwerklich geprägter Tätigkeit vorgenommen.
In unserem zweitägigen Seminar erhalten Sie wichtige Hinweise zu Grundlagen und Methodik der tariflichen Bewertung der ehemaligen „Arbeiterinnen“ bzw. „Arbeiter“. Insbesondere erlernen Sie den rechtssicheren Umgang mit den unbestimmten Rechtsbegriffen, die aus dem MTArb weiterhin erhalten bleiben.
Die vermittelten theoretischen Grundlagen werden anhand von praktischen Fällen und Übungen – auch aus der Rechtsprechung – vertieft.
Rechtsgrundlagen und allgemeine Grundsätze der Eingruppierung
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Tarifvertragliche Grundlagen
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Grundsatz der Tarifautomatik
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Für die Eingruppierung (nicht) relevante Kriterien
Begriff und Definition des Arbeitsvorgangs
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Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
Aufbau der Entgeltordnungen
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Spezialitätsgrundsatz
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Baukastenprinzip
Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte mit körperlich bzw. handwerklich geprägter Tätigkeit
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Ausbildungsanforderungen
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Umgang mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie „hochwertige Arbeiten“, „große Arbeitsstätte“ u. a.
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Besondere Beschäftigtengruppen (z. B. Vorarbeiter/-innen)
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Definitionen, Erläuterungen und Rechtsprechung
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Spezielle Tätigkeitsmerkmale
Veränderung der Tätigkeit
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Vorübergehende Übertragung einer höherwertigeren Tätigkeit
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Höher-/Herabgruppierung
Beteiligungsrechte des Personal-/Betriebsrats
Besprechung praktischer Fälle und Übungen
Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden