„Sonstige Beschäftigte“ in den Entgeltordnungen des öffentlichen Dienstes
*** Live Online-Kurzformat ***
Wollen Sie das Vorliegen dieser Anforderungen bei einer Bewerberin oder einem Bewerber bestätigen?
Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die „sonstigen Beschäftigten".
In unserem Seminar beleuchten wir die Voraussetzungen und stellen dar, mit welchen Begründungen Sie vollständig und nachvollziehbar argumentieren können, um die Gleichwertigkeit der Fähigkeiten und Kenntnisse – auch gegenüber Rechnungshöfen – darzustellen.
Rechtsgrundlagen und allgemeine Grundsätze der Eingruppierung
-
Tarifvertragliche Grundlagen
Definition
Erfüllung der subjektiven und objektiven Voraussetzungen der Eingruppierung
-
Auszuübende Tätigkeit entsprechend der geforderten Ausbildung
Maßstab der gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen
-
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
-
Vorlesungsverzeichnisse
-
Deutscher Qualifikationsrahmen
Erwerb der geforderten „Erfahrung“
-
Längere Zeit der Ausübung von einschlägigen / entsprechenden Tätigkeiten
-
Dauer der eigenen Aus- und Fortbildung
-
Bedeutung von Fort- und Weiterbildungen
-
Bedeutung der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Stellen
-
Bedeutung der Äußerungen von Vorgesetzten oder Dritten
-
Vorlagen von Bücherlisten - Selbststudium
-
Einbeziehung von auf Dauer auszuübenden Vertretungstätigkeiten
-
Bedeutung eingereichter Zwischenzeugnisse
Vorgehensweise zur Feststellung des „sonstigen Beschäftigten"
-
Grundlage: aktuelle Tätigkeitsbeschreibung und -bewertung
-
Dokumentation der Zuerkennung der Eigenschaft des "sonstigen Beschäftigten"
-
Bestellung von Gutachtern
Darlegungs- und Beweislast im Prozess
Eingruppierung bei Nichterfüllung der Voraussetzungen