Nach einer Höhergruppierung in die EG 15 beantragte die Beschäftigte, von den Aufgaben der EG 15 entbunden zu werden. Der Arbeitgeber entsprach dem Antrag, gruppierte die Beschäftigte jedoch eine Stufe tiefer ein als vor der Höhergruppierung.

Zur Höhergruppierung von Hausmeister*innen gab es in letzter Zeit verschiedene interessante Urteile vom BAG.

In unserem Kommentar war die Bedienung, Überwachung und Konfiguration der Schließanlage ausschlaggebend für das Urteil.

 

Die Klägerin war als Fallmanagerin in einem Jobcenter tätig. Fallmanager*innen betreuen – anders als Arbeitsvermittler*innen – diejenigen Leistungsberechtigten, bei denen bestimmte Vermittlungshemmnisse bestehen, etwa mangelhafte Deutschkenntnisse oder Erkrankungen, die einer Vermittlung entgegenstehen.
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