Wenig beachtet, doch finanziell von nicht geringer Bedeutung sind die unterschiedlichen Zulagen in den Tarifverträgen. Während die Entgeltgruppen und auch die Stufen eine hohe Aufmerksamkeit erfahren, werden die vielfältigen Zulagen oft nicht wahrgenommen.
Dabei ist zwischen zahlreichen Arten von Zuschlägen zu unterscheiden, die zusätzlich zum Tabellenentgelt eine monatliche Zulage von bis zu 1.500 Euro ermöglichen.

Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in HR-Prozesse

Die Digitalisierung verändert zunehmend die Prozesse in der Personalverwaltung – auch bei der Eingruppierung nach TVöD und TV-L. Künstliche Intelligenz (KI) bietet hier interessante Möglichkeiten: Sie kann Stellenbeschreibungen analysieren, Tätigkeitsmerkmale miteinander vergleichen und automatisch Vorschläge für die passende Entgeltgruppe generieren.

Zur Beweislast in Eingruppierungsstreitigkeiten nach § 12 TVöD/TV-L

In Eingruppierungsstreitigkeiten erleben Arbeitgebervertreter immer wieder dasselbe Muster: Beschäftigte schildern ihre Tätigkeit ausführlich, betonen hohe Verantwortung, besondere Schwierigkeit und enorme Tragweite ihrer Aufgaben – und erwarten daraus fast schon automatisch die höhere Entgeltgruppe.

Kommentar zum Urteil: ArbG Stade 18.12.2025 – 1 Ca 243/25 E

Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Stade verdeutlicht erneut die strengen Maßstäbe, die im Eingruppierungsrechtsstreit für eine Höhergruppierung gelten. Im Mittelpunkt stand die Frage, wann sich eine Tätigkeit tariflich so deutlich von einer niedrigeren Entgeltgruppe abhebt, dass eine Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe gerechtfertigt ist.


Beim Bundesarbeitsgericht ist seit Jahren eine Tendenz zur Bildung größerer Arbeitsvorgänge erkennbar. Dies führt in der Praxis insbesondere im TVöD-VKA regelmäßig zu einer Problematik, die in einem gewissen Widerspruch zwischen Tarifvertrag und Rechtsprechung besteht.

Das PIW-Verfahren zur analytischen Dienstpostenbewertung

Anlass für die Entwicklung eines eigenen Bewertungsverfahrens war die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.06.2011 (Az: 2C 19/10) und die gesetzliche Vorgabe in § 18 BBesG.

„Keiner sagt mir, was ich als nächstes tun soll“?

Mit Urteil vom 18. Februar 2025 – 6 SLa 231/24 hat sich das LAG Nürnberg mit dem Thema der selbständigen Leistungen als Eingruppierungsmerkmal befasst. Betroffen war eine Kodierassistenz im Medizincontrolling, die eine Höhergruppierung anstrebte – allerdings ohne Erfolg. Auf das Arbeitsverhältnis fand der TVöD-K (VKA) Anwendung.

Nach einer Höhergruppierung in die EG 15 beantragte die Beschäftigte, von den Aufgaben der EG 15 entbunden zu werden. Der Arbeitgeber entsprach dem Antrag, gruppierte die Beschäftigte jedoch eine Stufe tiefer ein als vor der Höhergruppierung.

Zur Höhergruppierung von Hausmeister*innen gab es in letzter Zeit verschiedene interessante Urteile vom BAG.

In unserem Kommentar war die Bedienung, Überwachung und Konfiguration der Schließanlage ausschlaggebend für das Urteil.