Kommentar zum Urteil: ArbG Stade 18.12.2025 – 1 Ca 243/25 E
Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Stade verdeutlicht erneut die strengen Maßstäbe, die im Eingruppierungsrechtsstreit für eine Höhergruppierung gelten. Im Mittelpunkt stand die Frage, wann sich eine Tätigkeit tariflich so deutlich von einer niedrigeren Entgeltgruppe abhebt, dass eine Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe gerechtfertigt ist.