Der große Arbeitsvorgang und die kleinen Entgeltgruppen

Beim Bundesarbeitsgericht ist seit Jahren eine Tendenz zur Bildung größerer Arbeitsvorgänge erkennbar. Dies führt in der Praxis insbesondere im TVöD-VKA regelmäßig zu einer Problematik, die in einem gewissen Widerspruch zwischen Tarifvertrag und Rechtsprechung besteht:
Die Tarifparteien unterscheiden im TVöD-VKA die EG 7, EG 8 und EG 9a nur durch den Zeitanteil, den die selbstständige Leistung einnimmt. Die Tarifparteien differenzieren also nicht über die Frage, „ob“ das Tätigkeitsmerkmal der selbstständigen Leistung vorliegt, sondern nur über den zeitlichen Umfang.
Werden nun aber entsprechend den Präferenzen des Bundesarbeitsgerichts große, sogar einheitliche Arbeitsvorgänge gebildet, führt dies dazu, dass die EG 7 und EG 8 praktisch leerlaufen, da bei einem großen Arbeitsvorgang das Hälftigkeitsprinzip und damit die EG 9a erfüllt wäre. Denn nach der Rechtsprechung kommt es bei einem Arbeitsvorgang nur darauf an, dass das Tätigkeitsmerkmal in einem „rechtserheblichen Umfang“ vorliegt. Und dieser Umfang ist deutlich leichter zu begründen.
Wie kann man nun vermeiden, dass dieser Effekt eintritt? In der Praxis kann man sich entscheiden, weiterhin „mutig“ eigene Arbeitsvorgänge zu bilden, auch wenn nach der Rechtsprechung ein einheitlicher Arbeitsvorgang vorliegen könnte oder „konform“ im Zweifelfalls den großen, „teuren“ Arbeitsvorgang bilden. Der ideale Weg erscheint jedoch eine Anpassung der Stellenbeschreibungen und damit einhergehende organisatorische Maßnahmen zu sein, um die Stelleninhalte von „Resten“ an Tätigkeiten zu befreien, die zu (zu) hohen Eingruppierungen führen könnten.
(Artikel erstellt am 02.02.2026)
Unser Seminar-Tipps:
„Nur noch ein Arbeitsvorgang?“ – Perspektiven bei der Bildung von Arbeitsvorgängen am 09. März 2026 (online)
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Der Verfasser
Dr. Sascha Koller
Jurist
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Beratungs- und Trainingsschwerpunkte
- Tarifrecht im öffentlichen Dienst und artverwandte TV
- Arbeitsrecht für kirchliche Arbeitgeber inkl. Eingruppierungsrecht
- Interviews für Beschreibung und Bewertung von Stellen und Dienstposten
- Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst und allen kirchenrechtlichen Regelungen (AVR-Caritas/Diakonie, KDVO etc.) sowie Dienstpostenbewertungen
- Stellenbeschreibungen und -bewertungen
- Urheberrecht mit Schwerpunkt Verwertungsgesellschaften
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