Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz in Nordrhein-Westfalen
*** Live Online-Training ***
Viele Beschäftigte, aber auch Arbeitgeber sind wenig darüber informiert, dass ein Anspruch von Arbeitnehmer*innen auf individuelle bezahlte Freistellung für politische oder berufliche Weiterbildung besteht. Erst recht sind Umfang der Freistellung und sonstige Voraussetzungen oft nicht bekannt.
Der Anspruch gilt auch für Auszubildende und seit 2020 kann eine Veranstaltung auch digital angeboten werden.
Das Seminar verdeutlicht, wann, wem, wie viel Anspruch auf Freistellung zur Arbeitnehmerweiterbildung zusteht und unter welchen Voraussetzungen die Freistellung beansprucht werden kann. Natürlich geht das Seminar auch darauf ein, wann ein solcher Anspruch abgelehnt werden kann.
Der Begriff der „politischen Weiterbildung“
Der Begriff der „beruflichen Weiterbildung“
Anspruch der Beschäftigten auf Weiterbildung
Anrechenbare sonstige Freistellungen
Verfahren der Antragsstellung
Anerkannte Bildungsveranstaltungen
Allgemeine Zugänglichkeit
Anerkannte Einrichtungen
Fortzahlung der Vergütung
Mitbestimmung Personalräte / Betriebsräte
Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden