Recht

Das Disziplinarrecht im Arbeitsverhältnis

Ermahnungen, Abmahnung und Kündigungen im öffentlichen Dienst *** Live Online-Training ***

Auch im öffentlichen Dienst ist die Aussprache von Ermahnungen, Abmahnungen oder Kündigungen insbesondere bei groben Fehlverhalten von Beschäftigten notwendig, teilweise auch auf Druck und zum Schutz der Belegschaft.

Das Seminar erläutert die Grundlagen zum Disziplinarrecht für die tarifbeschäftigten Arbeitnehmer*innen und zeigt anhand konkreter Vorfälle und Situationen die möglichen Handlungsalternativen zu Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung bis hin zur fristlosen (außerordentlichen) Kündigung auf.

Schwerpunkt ist die Diskussion zur Auswahl der geeigneten Reaktionsmöglichkeiten als Arbeitgeber, welche Maßnahmen (z. B. Anhörung) zur Vorbereitung durchgeführt werden müssen und inwieweit die Arbeitnehmervertretungen (Personal- und Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen sowie Gleichstellungsbeauftragte) zu beteiligen sind.

Abgrenzung arbeitsrechtlicher Sanktionsmaßnahmen / Rechtsgrundlagen

Abmahnungsgründe aus der Praxis, z. B.

  • Nichtanzeige oder Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit („Blaumachen“)

  • Intensive Nutzung des Internets für private Zwecke trotz Verbot oder Einschränkung

  • Gängeln der Kolleginnen und Kollegen (Mobbing)

 

Inhalte einer Abmahnung und rechtlich zulässige bzw. notwendige Formulierungen

 

Anhörungspflicht vor Aufnahme in die Personalakte

 

Beteiligungsrechte von Personalvertretungen

 

Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung

 

Verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigung

 

Die außerordentliche Kündigung

  • Voraussetzungen

  • Einzelfälle aus der Rechtsprechung

  • Einschränkung der Kündigungsmöglichkeiten durch besondere Schutzvorschriften

  • Aktuelle Rechtsprechung und Beispielfälle

 

Möglichkeiten und Besonderheiten der Änderungskündigung

Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden

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