Eingruppierung

Eingruppierung nach den AVR-Caritas

Das Arbeitsrecht innerhalb der Einrichtungen der Caritasverbände entwickelt sich stetig weiter.

Häufig dienen die Entwicklungen des TVöD dabei als Muster und Vorbild – so auch bei der Umsetzung der aktuellen Tarifabschlüsse.

Gemeinsam erarbeiten wir die Grundsätze der Eingruppierung und analysieren die Bewertungsanforderungen der Anlagen 31 - 33.

Anlage 2 bleibt dabei das Sorgenkind, welches wir entweder im "alten Kleid" oder "neuen Gewand" strukturiert betrachten und verstehen lernen.

Methode der Eingruppierung

  • Rechtsgrundlagen

  • Struktur der Anlage 2 sowie 31, 32 und 33

  • Grundsatz der Eingruppierungs-Automatik

  • Bildung von Arbeitsvorgängen

Bewertungsmerkmale nach den AVR

  • Baukastenprinzip

  • System der Tätigkeitsmerkmale (Anlagen 2, 31, 32 und 33)

  • Die Bedeutung von Berufsgruppen / Fallgruppen / Fallziffern und der Anmerkungen / Hochziffern

  • Anforderung an sonstige Beschäftigte

Überblick: Anlage 31 – Pflegedienst in Krankenhäusern

  • Mitarbeitende in der Pflege – von der Hilfskraft bis zur Fachkraft

  • Leitende Mitarbeitende in der Pflege

  • Allgemeine Eingruppierung von Entgeltgruppe 9b bis 15

  • Zulagen

Überblick: Anlage 32 – Pflegedienst in sonstigen Einrichtungen

  • Mitarbeitende in der Pflege – von der Hilfskraft bis zur Fachkraft

  • Leitende Mitarbeitende in der Pflege

  • Allgemeine Eingruppierung von Entgeltgruppe 9b bis 15

  • Zulagen

Überblick: Anlage 33 – Sozial- und Erziehungsdienst

  • Erzieher*innen

  • Sozialpädagogische Handlungsfelder

  • Schwierige Aufgaben im Vergleich zu Normaltätigkeiten

  • Handwerklicher Erziehungsdienst

  • Praxisanleiterzulage

u. a.

Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung

Seminare Hintergrundbild