Eingruppierung nach den neuen AVR-Caritas 2027
Die korrekte Eingruppierung stellt Personaler und MAVen gleichermaßen vor Herausforderungen, erst Recht, wenn sich alles ändert.
Mit der Neufassung der AVR Caritas zum 1. Januar 2027 wird das Eingruppierungsrecht vollständig neu geordnet. Die bisherigen Strukturen der Anlagen 2 sowie 31 bis 33 wurden in eine neue Systematik überführt.
Das zweitägige Seminar zeigt systematisch die neue Struktur auf und markiert den roten Faden von den Grundlagen der Eingruppierung über die Aufteilung der Entgeltordnung hin zu den verschiedenen Bereichen wie dem Allgemeinen (Verwaltungs-)Teil, den speziellen Merkmalen im Bereich Pflege, Sozial- und Erziehungsdienst und den neuen technischen Merkmalen bzw. den allgemeinen handwerklichen Tätigkeiten. Sie erhalten das nötige Werkzeug, um die korrekte Bewertung von Tätigkeiten auch in Zukunft treffsicher vorzunehmen.
Diskutieren Sie mit!
Methode der Eingruppierung
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Rechtsgrundlagen
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Struktur der neuen Entgeltordnung
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Grundsatz der Tarifautomatik
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Bildung von Arbeitsvorgängen
Bewertungsmerkmale nach den AVR
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Baukastenprinzip
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System der Tätigkeitsmerkmale (Teil A und Teil B)
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Die Bedeutung von Berufsgruppen / Fallgruppen und der Anmerkungen
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Anforderung an sonstige Mitarbeiter
Überblick:
Mitarbeitende im Pflegedienst Krankenhäusern / sonstigen Einrichtungen
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Mitarbeitende in der Pflege
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Leitende Mitarbeitende in der Pflege
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Allgemeine Eingruppierung von 9b bis 15
Überblick:
Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst
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Erzieherinnen und Erzieher
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Sozialpädagogik
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Schwierige Aufgaben im Vergleich zu Normaltätigkeiten
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Handwerklicher Erziehungsdienst
Überblick:
Mitarbeitende in technischen Bereichen / allg. handwerkliche Tätigkeiten
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IT-Merkmale
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Ingenieure / Ingenieurinnen
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Meister / Meisterinnen
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Techniker / Technikerinnen
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Allg. handwerkliche Tätigkeiten (Küche, Hauswirtschaft, Hausmeister*in)
Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung