Eingruppierung von Beschäftigten im Hochschul- und Forschungsbereich
*** Präsenz-Seminar ***
In Deutschland existieren über 400 Hochschulen. Hinzu kommen zahlreiche Forschungseinrichtungen des Bundes und der Länder. Für Beschäftigte dieser Organisationen kommen spezielle Tätigkeitsmerkmale zum Einsatz, die von den Bewerterinnen und Bewertern vertiefte Kenntnisse im Eingruppierungsrecht abverlangen.
In unserem zweitägigen Seminar lernen Sie die Besonderheiten der tarifrechtlichen Stellenbewertung und Eingruppierung von Beschäftigten im Hochschul- und Forschungsbereich kennen.
Die vermittelten theoretischen Grundlagen werden anhand von praktischen Fällen und Übungen – auch aus der Rechtsprechung – vertieft.
Rechtsgrundlagen und allgemeine Grundsätze der Eingruppierung
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Tarifvertragliche Grundlagen
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Grundsatz der Tarifautomatik
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Für die Eingruppierung (nicht) relevante Kriterien
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Besserstellungsverbot im Drittmittelbereich
Begriff und Definition des Arbeitsvorgangs
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Bildung von Arbeitsvorgängen unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung
Aufbau der Entgeltordnungen
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Spezialitätsgrundsatz
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Baukastenprinzip
Tätigkeitsmerkmale für Hochschul- und Forschungsbeschäftigte
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Ausbildungsanforderungen, insb. der Begriff der (wissenschaftlichen) Hochschulbildung
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Umgang mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie z. B. „Übertragung schwieriger Forschungsaufgaben zur selbständigen und verantwortlichen Bearbeitung“
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Wissenschaftliches und künstlerisches Personal, insbesondere auch Abgrenzung von Beschäftigten in der Forschung zu technischen Angestellten (Ingenieurinnen/Ingenieure u. a.)
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Besprechung weiterer Beschäftigtengruppen, wie z. B. akzessorisches Personal im Sekretariat, Drittmittelsachbearbeiter*innen
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Definitionen, Erläuterungen und Rechtsprechung
Veränderung der Tätigkeit
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Vorübergehende Übertragung einer höherwertigeren Tätigkeit
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Zuständigkeiten bei der Definition der auszuübenden Tätigkeit
Beteiligungsrechte des Personal-/Betriebsrats
Besprechung praktischer Fälle und Übungen
Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden