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Seminar: Herabgruppierungen – Rechtliche Möglichkeiten und Umsetzung
Die Eingruppierung der Beschäftigten richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit.
Doch was passiert, wenn diese Tätigkeiten die Eingruppierung nicht (mehr) hergeben?
Ist eine Herabgruppierung möglich?
Was passiert, wenn höherwertige Tätigkeiten durch den Einsatz von KI wegfallen?
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Umfang und Grenzen des Direktionsrechts bei der Festlegung der auszuübenden Tätigkeiten
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Voraussetzungen der sogenannten korrigierenden Herabgruppierung:
Die Irrtumskorrektur, Vertrauensschutz des /der Beschäftigten -
Die Änderungskündigung mit dem Ziel der Herabgruppierung:
betriebsbedingte Herabgruppierung, dauerhafte Leistungsminderung, verhaltensbedingte Herabgruppierung -
Automatische Herabgruppierung von Führungskräften bei der Unterschreitung von Schwellenwerten?
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Darlegungs- und Beweislasten im Gerichtsprozess
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Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten
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