„Keiner sagt mir, was ich als nächstes tun soll“?
Mit Urteil vom 18. Februar 2025 – 6 SLa 231/24 hat sich das LAG Nürnberg mit dem Thema der selbständigen Leistungen als Eingruppierungsmerkmal befasst. Betroffen war eine Kodierassistenz im Medizincontrolling, die eine Höhergruppierung anstrebte – allerdings ohne Erfolg. Auf das Arbeitsverhältnis fand der TVöD-K (VKA) Anwendung.