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Seminar: Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung und förderlicher Zeiten bei der Stufenzuordnung
Was ist in der Praxis zu beachten?
Durch die Zuordnung zu den entsprechenden Stufen wird sichergestellt, dass die Vergütung den individuellen Leistungen und der Berufserfahrung der Beschäftigten gerecht wird.
Anders als bei der Eingruppierung in die Entgeltgruppen ist die Stufenzuordnung in begrenztem Maße verhandelbar.
Anhand von zahlreichen Praxisfällen werden die Grundlagen, aber auch die Feinheiten der Stufenfestsetzung erläutert.
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Stufenregelung bei Einstellungen:
Umgang mit „einschlägiger Berufserfahrung“, Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs (Berücksichtigung „förderlicher Zeiten“), Vorweggewährung von Stufenentgelten, Spannungsfeld zwischen Bestenauslese und Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, praktische Vorgehensweise bei der Stufenzuordnung -
Stufenzuordnung bei Änderung der Tätigkeit mit sogenanntem Tabellenwechsel
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Vorzeitige Stufenaufstiege und Verkürzung von Stufenlaufzeiten
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Beteiligungsrechte von Betriebs- und Personalräten
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