Seminar-Anmeldung
Seminar: Beschäftigung von Studierenden an Universitäten, Hochschulen und in Forschungseinrichtungen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 30.06.2021 (7 AZR 245/20) entschieden, dass die Befristung von Arbeitsverträgen mit Studierenden nach § 6 WissZeitVG nur dann zulässig ist, wenn sie wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten erbringen.
Aber was bedeutet das genau?
-
Wann fallen studentische Beschäftigte in den Geltungsbereich von TV-L und TVöD?
-
Reicht es aus, die organisatorische Eingliederung zu verändern, um weiterhin eine Befristung nach WissZeitVG zu rechtfertigen?
-
Welche anderen Befristungsmöglichkeiten gibt es nach dem TzBfG?
-
Müssen studentische Beschäftigte eingruppiert werden?
-
Wie gestaltet man Stellenbeschreibungen von Studierenden?
Füllen Sie das Formular möglichst vollständig aus. Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
Zur Verifizierung der eingegebenen Daten nutzen wir den Dienst reCAPTCHA. Dieser prüft, ob die eingegebenen Daten von einem Menschen oder von einem automatisierten Programm eingegeben wurden.
ACHTUNG:
Bitte stellen Sie vor dem Ausfüllen des Formulars sicher, dass Sie reCAPTCHA in den Datenschutzeinstellungen aktiviert haben. Damit das reCAPTCHA Feld erscheint, ist es ggf. notwendig, nach dem Erteilen der Zustimmung die Seite zu aktualisieren (hierzu können Sie einfach die Taste "F5" auf Ihrer Tastatur drücken).