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Seminar: Rechte und Pflichten im Krankheitsfall und bei Leistungsminderung

Allein arbeitsrechtliche Schritte reichen nicht aus, um Probleme, die sich im Arbeitsleben durch gesundheitliche Einschränkungen von Beschäftigten ergeben, zu lösen. Es ist aber unumgänglich, diese arbeitsrechtlichen Möglichkeiten zu kennen.

Der Arbeitgeber hat die Aufgabe, verstärkt durch die Regelungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement, beim Erkennen von gesundheitlichen Einschränkungen, die zu Belastungen im Arbeitsleben führen können, Hilfe anzubieten. Aber wo sind hier die Grenzen?

Auch bei der Frage, welche Pflichten und Mitwirkungsobliegenheiten Beschäftigte haben, herrscht oft Rechtsunsicherheit. Personalverantwortliche erkennen zwangsläufig, dass der Umgang mit Beschäftigten, die häufig oder langfristig erkranken, eine Herausforderung darstellt.

Das Seminar dient dem Ziel, Rechtssicherheit in solchen Fällen zu schaffen.



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