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Seminar: Krankheitsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst – geht das?

Es soll alles getan werden, um eine Kündigung wegen Krankheit zu verhindern. Dieser Grundsatz manifestiert sich vor allem in den Vorschriften zum betrieblichen Eingliederungsmanagement, in § 241 Abs. 2 BGB oder im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Im öffentlichen Dienst wird eine solche Kündigung zudem durch Regelung zur ordentlichen Unkündbarkeit erschwert, natürlich auch durch die Beteiligung der Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung oder des Integrationsamts.

Was aber, wenn die Anzahl der Fehlzeiten bzw. der Umfang der gesundheitlichen Einschränkung aus Sicht des Arbeitgebers unzumutbar werden und wann ist dies tatsächlich der Fall?

Im Seminar werden alle diese Fragen angesprochen, wie auch viele weitere Probleme in diesem Zusammenhang.

Es wird dargestellt, was der Arbeitgeber tun kann, wenn die Situation aus seiner Sicht untragbar geworden ist, zeigt aber auch die Probleme auf.



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