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Seminar: Das Tarifrecht als arbeitsrechtliche Grundlage im öffentlichen Dienst (TVöD / TV-L / TV-H)

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes (TVöD-Bund), der Länder (TV-L und TV-H) und der Kommunen (TVöD-VKA) regeln die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und den Arbeitnehmer*innen in vielen Details.

Vergütung, Arbeitszeit, Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind nur wenige Aspekte, die in der täglichen Arbeit der Personalverwaltungen von Relevanz sind.

Das dreitägige Seminar vermittelt Neu- und Quereinsteigenden die wesentlichen Regelungsinhalte auf und macht Sie mit dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes vertraut.



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