Gesetzentwurf zur Anpassung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verabschiedet
Am 6. Mai 2026 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf dient dem Ziel eines effektiveren Schutzes vor Diskriminierung, insbesondere durch Umsetzung europäischer Vorgaben. Hintergrund ist aber auch die Kritik an bestehenden, zum Teil schwer durchsetzbaren Regelungen sowie an den kurzen Fristen für die Anspruchsdurchsetzung.
Hier die wichtigsten News:
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen von zwei auf vier Monate zu verlängern, um Betroffenen mehr Entscheidungs- und Handlungsspielraum zu geben.
Zudem sind Präzisierungen der Diskriminierungsverbote geplant, insbesondere eine Ausweitung des Merkmals „Geschlecht“ und der Ersatz des Merkmals „Alter“ durch „Lebensalter“.
Darüber hinaus wird eine Stärkung der Durchsetzungsstrukturen gefordert, etwa durch eine Weiterentwicklung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und durch eine verbesserte Unterstützung Betroffener.
Wichtig für kirchliche Einrichtungen ist auch die Einschränkung der sogenannten „Kirchenklausel“.
Die geplanten Änderungen sind Teil einer umfassenderen europäischen Rechtsentwicklung im Bereich des Gleichbehandlungs- und Arbeitsrechts, zu der zum Beispiel auch die Entgelttransparenzrichtlinie gehört. Um diesen Entwicklungen gerecht zu werden, ist eine kontinuierliche Anpassung der Prozesse, insbesondere im Personalmanagement und in der Compliance, notwendig.
Ausführliche Infos finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.05.2026:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Bundeskabinett beschließt Änderungen - BMBFSFJ
(Artikel erstellt am 09.06.2026)
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Die Verfasserin
Prof. Dr. jur. Anna Meinhardt
Professorin und PIW-Trainerin
Beratungs- und Trainingsschwerpunkte
- Individualarbeitsrecht (Arbeitsvertragsrecht, Befristungsrecht, Urlaubsrecht, Zeugnisrecht, Rechte und Pflichten bei Krankheiten, Pflegezeitgesetz, Abmahnung, Kündigung)
- Kollektivarbeitsrecht
- Dienstplangestaltung und Arbeitszeitrecht
- Tarifrecht im öffentlichen Dienst und artverwandte Tarifverträge
- Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst
- Stellenbeschreibungen und -bewertungen
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Datenschutzrecht
- Sozialversicherungsrecht
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