Interessenkonflikte im öffentlichen Dienst
Von staatlichen Akteuren wird ein hohes Maß an Integrität erwartet. Interessenkonflikte können diese Integrität beeinträchtigten. Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn neben dem dienstlichen Interesse gegenläufige Eigen- oder für Betroffene relevante Drittinteressen bestehen, welche aufgrund der Dauer bzw. Intensität des Interessengegensatzes eine Gefährdung oder Beeinträchtigung des dienstlichen Interesses befürchten lassen. Insbesondere im öffentlichen Dienst können diese Konflikte das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität und Unabhängigkeit der Verwaltung gefährden und das ordnungsgemäße Funktionieren der Verwaltung beeinträchtigen. Daher müssen sich Mitarbeiter*innen im öffentlichen Dienst an besonders strenge rechtliche Vorgaben halten, um solche Konflikte zu vermeiden.
Ursachen von Interessenkonflikten im öffentlichen Dienst
Ein Interessenkonflikt im öffentlichen Dienst kann verschiedene Ursachen habe
- Private wirtschaftliche Interessen: Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes könnten privat finanziell von Entscheidungen profitieren, die sie in der dienstlichen Rolle treffen müssen. Zum Beispiel, wenn ein*e Beschäftigte*r gleichzeitig ein eigenes Unternehmen führt, welches von der Entscheidung der Behörde profitieren könnte.
- Nebentätigkeiten: Beschäftigte könnten eine Nebentätigkeit ausüben, die zu einem Interessenkonflikt führen kann, insbesondere wenn diese Tätigkeit im Widerspruch zu den dienstlichen Pflichten steht oder das Ansehen des öffentlichen Dienstes gefährdet. Zum Beispiel, wenn ein*e Beschäftigte*r die/der im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge tätig ist, zusätzlich einen Nebenjob bei einem Unternehmen annimmt, welches regelmäßig Aufträge vom öD erhält.
- Persönliche Beziehungen: Wenn Mitarbeitende im öffentlichen Dienst Entscheidungen treffen, die Familie oder Freunde betreffen, kann dies ebenfalls zu einem Interessenkonflikt führen. So etwa, wenn eine Mitarbeiterin in einer Behörde arbeitet, die Fördergelder für Unternehmen vergibt und ihr Bruder ein Unternehmen führt, das gerade einen Förderantrag gestellt hat.
- Politische Verbindungen: Bei politischen Ämtern können Interessenkonflikte entstehen, wenn Politiker*innen Entscheidungen treffen, die in einem Zusammenhang mit ihren persönlichen politischen Interessen stehen.
Vermeidung von Interessenkonflikten im öffentlichen Dienst
Aus Sicht des öffentlichen Arbeitgebers kommen diverse Maßnahmen in Betracht, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Ein probates Mittel sind zunächst Offenlegungspflichten, wonach Bedienstete mögliche Interessenkonflikte offenlegen müssen. Hierzu gehören insbesondere Nebentätigkeiten, eigene finanzielle Interessen oder persönliche Beziehungen. Ein Verstoß gegen diese arbeitsvertragliche Nebenpflicht kann eine Abmahnung oder – im Wiederholungsfall – die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Daneben ist zu gewährleisten, dass Beschäftigte bei einem potenziellen Interessenkonflikt nicht entscheidungsbefugt sind. Dies kann durchs Delegieren der Entscheidung an eine andere Person erfolgen. Schließlich sollten öffentliche Arbeitgeber Verhaltenskodizes entwerfen, welche festlegen, wie sich Mitarbeiter*innen in Bezug auf potenzielle Interessenkonflikte verhalten müssen
(Artikel erstellt am 06.03.2025)
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Der Verfasser
Prof. Dr. iur. Alexander Eufinger
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