Teilnahme von schwerbehinderten Bewerber/-innen an allen Stufen des Auswahlverfahrens

Kommentar zum Urteil: BAG 27.08.2020 - 8 AZR 45/19

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Der schwerbehinderte Bewerber war mit folgendem Schreiben zu einem Auswahlgespräch eingeladen:

„Sehr geehrter Herr Dr. G,

vielen Dank für Ihre Bewerbung auf die Fachbereichsleitung Marketing und Kommunikation. Wir möchten Sie gerne persönlich kennenlernen und laden Sie zum Auswahlgespräch ein. Das Gespräch dauert ca. eine Stunde. Das Gespräch wird durch eine/n Vertreter/in des Personalbereichs moderiert, teilnehmen werden außerdem die Führungskraft, ein/e Vertreter/in des Gesamtpersonalrates, die Gleichstellungsbeauftragte und ggfs. die Schwerbehindertenvertretung. Die Führungskräfteauswahl erfolgt zweistufig: Wenn Sie uns im Auswahlgespräch überzeugen, laden wir Sie im Anschluss zu einer Potenzialanalyse ein, in der wir Ihre Kompetenzen mit dem Anforderungsprofil für Führungskräfte im BLB N abgleichen. Diese dauert ca. 5 Stunden und wird voraussichtlich in der 3. KW 2017 stattfinden.“

Der schwerbehinderte Bewerber nahm an dem Auswahlgespräch teil, zur angekündigten Potentialanalyse wurde er nicht eingeladen, da nach dem Ergebnis des Gesprächs andere Bewerber/-innen besser geeignet seien.

Das Bundesarbeitsgericht hat dem Bewerber einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG in Höhe von 7674,00 € zugesprochen.

Der Arbeitgeber hat den Bewerber entgegen der Vorgaben des AGG sowie des SGB IX a.F. unmittelbar wegen seiner (Schwer)Behinderung benachteiligt.

Der öffentliche Arbeitgeber hat schwerbehinderte Bewerber/-innen zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. „Offensichtlich” fachlich nicht geeignet ist, wer „unzweifelhaft” nicht dem fachlichen Anforderungsprofil der zu vergebenden Stelle entspricht. Bloße Zweifel an der fachlichen Eignung rechtfertigen es nicht, von einer Einladung abzusehen, weil sich Zweifel im Vorstellungsgespräch ausräumen lassen können.

Der Begriff „Vorstellungsgespräch“ ist nicht eng im Sinne eines Gesprächs zu verstehen, in dem sich der Bewerber einmalig vorstellt, sondern weit auszulegen. Er umfasst − auch bei mehrstufigen Auswahlprozessen − grundsätzlich alle Instrumente im Verfahren der Personalauswahl unabhängig von ihrer Bezeichnung (z. B. als Auswahlgespräch, Test, Assessment Center, Interview etc.), der angewandten Methode (z. B. biografie-, test- oder simulationsorientierte Verfahren) und der konkreten Durchführungsform (z. B. Rollenspiele, Fallbeispiele, Ad-hoc-Präsentationen etc.), die nach der eigenen Konzeption des Arbeitgebers erforderlich sind, um sich einen umfassenden Eindruck von der fachlichen und persönlichen Eignung des Bewerbers zu machen.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen sollen durch das Vorstellungsgespräch ihre Chancen im Auswahlverfahren verbessern können. Sie sollen die Möglichkeit haben, den Arbeitgeber von ihrer Eignung zu überzeugen, wobei der Begriff der „Eignung“ als umfassendes Qualifikationsmerkmal zu verstehen ist. Dieses Ziel gebietet eine weite Auslegung des Begriffs „Vorstellungsgespräch“ dahin, dass er − auch bei mehrstufigen Auswahlprozessen − grundsätzlich alle Instrumente des Verfahrens der Personalauswahl unabhängig von ihrer Bezeichnung, der angewandten Methode und der konkreten Durchführungsform erfasst, die nach der eigenen Konzeption des Arbeitgebers erforderlich sind, um sich ein umfassendes Bild von der fachlichen und persönlichen Eignung des Bewerbers zu machen. Andernfalls hätte der schwerbehinderte Mensch entgegen dem gesetzgeberischen Anliegen nicht die Möglichkeit, einen nach dem bisherigen Verlauf des Auswahlverfahrens ggf. bestehenden Vorsprung anderer, nicht schwerbehinderter Bewerber durch einen umfassenden persönlichen Eindruck auszugleichen.

BAG 27.08.2020 - 8 AZR 45/19

   Lach 2019 WEB

   

Verfasserin und PIW-Trainerin: Rechtsanwältin Britta Ruiters

 

 

Aus Gründen der Lesbarkeit wird in diesem Artikel gelegentlich nur die männliche oder weibliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter (m/w/d).

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