Eingruppierung

Eingruppierung nach dem TV-V

*** Präsenz-Seminar ***

Bereits im Jahr 2000 wurde der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) als eigener Spartentarifvertrag abgeschlossen und galt damals als der erste moderne Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Dennoch gibt es in der Praxis immer wieder Unsicherheiten hinsichtlich der Stellenbewertung und Eingruppierung von Beschäftigten nach dem TV-V.

In unserem zweitägigen Seminar zeigen wir Ihnen Wege auf, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Versorgungsbetrieben sach- und tarifgerecht einzugruppieren.

Die vermittelten theoretischen Grundlagen werden anhand von praktischen Fällen und Übungen – auch aus der Rechtsprechung – vertieft.

Anforderungen an das Erstellen von Stellenbeschreibungen

Rechtsgrundlagen und allgemeine Grundsätze der Eingruppierung

  • Tarifvertragliche Grundlagen

  • Grundsatz der Tarifautomatik

  • Tätigkeit als Gegenstand der tariflichen Bewertung

  • Für die Eingruppierung (nicht) relevante Kriterien

Anlage 1 zum TV-V Entgeltordnung

  • Aufbau der Entgeltordnung

  • Verhältnis von Oberbegriffen und Beispieltätigkeiten

  • Ausbildungsanforderungen und Auffangregelung

  • Umgang mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie „selbständige Leistungen“, „gründliche, umfassende Fachkenntnisse“ oder „besondere Spezialkenntnisse“

  • Besondere Beschäftigtengruppen (z. B. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik)

  • Definitionen, Erläuterungen und Rechtsprechung

Veränderung der Tätigkeit

  • Vorübergehende Übertragung einer höherwertigeren Tätigkeit

  • Höher-/Herabgruppierung

Beteiligungsrechte des Personal-/Betriebsrats

Besprechung praktischer Fälle und Übungen

Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden

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